XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.01.2014 ( Mirko Hegenberger / Michaelkirchstraße 5 / 10179 Berlin-Mitte )
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