IV. Lieferung
1. Soll das fertige Produkt (Dateien) nach der Endabnahme versendet werden, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag
schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Die Lieferzeit
endet mit dem Tage, an dem das fertige Produkt (Dateien) den Auftragnehmer verlässt oder wegen
Versandunmöglichkeit gelagert wird. Für die Dauer der Prüfung des Produkts (Dateien) durch den Auftraggeber
ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des
Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit
Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich,
falls diese durch Umstände, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
3. Betriebsstörungen – Serverausfall eines Anbieters, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen
erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet
werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine
Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.
Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Produkten (Dateien) ein Zurückbehaltungsrecht
bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Vom Auftraggeber
beschafftes Material (Dateien u. a.) gleichviel welcher Art, sind mir frei Haus zu liefern. Der Eingang wird
bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.
Die Lieferung erfolgt persönlich, per Post (Versandkosten für den Auftraggeber), oder per E-Mail.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Das fertige Produkt (Dateien) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer
bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe
von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Nach Fertigstellung des Produktes (Dateien), Vorführung und Endabnahme durch den Auftraggeber, sind Beanstandungen
sofort geltend zu machen.
Hier können Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als oder herunterladen!