Galopprennen-Südafrika

Allgemeine Geschäftsbedingungen

IV. Lieferung

1. Soll das fertige Produkt (Dateien) nach der Endabnahme versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem das fertige Produkt (Dateien) den Auftragnehmer verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit gelagert wird. Für die Dauer der Prüfung des Produkts (Dateien) durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
3. Betriebsstörungen – Serverausfall eines Anbieters, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Produkten (Dateien) ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Vom Auftraggeber beschafftes Material (Dateien u. a.) gleichviel welcher Art, sind mir frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Die Lieferung erfolgt persönlich, per Post (Versandkosten für den Auftraggeber), oder per E-Mail.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Das fertige Produkt (Dateien) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Nach Fertigstellung des Produktes (Dateien), Vorführung und Endabnahme durch den Auftraggeber, sind Beanstandungen sofort geltend zu machen.

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