Galopprennen-Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mirko Hegenberger

- Gewerbetreibener -

I. Geltungsbereich/Vertragsinhalt

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an!

II. Preise

Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Auftragnehmer. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle vereinbarten Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

III. Zahlung

1. Der Auftragnehmer verlangt grundsätzlich eine Vorauszahlung, in Höhe von 50% des vereinbarten Preises. Die Vorauszahlung hat innerhalb von 3 Werktagen nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Nur im Falle einer Vorauszahlung ist der Auftragnehmer verpflichtet den Auftrag auszuführen! Die Rechnung wird unter dem Tag der Endabnahme des Produktes oder der Dienstleistung ausgestellt. Zahlt der Auftraggeber binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt die restlichen 50% des Preises einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
2. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
3. Wechsel werden nicht akzeptiert.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

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